Unser Veranstaltungs-Rechtsschutz

Events sollen vor allem eins bringen: Freude! Aber auch eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen gehören dazu, die schnell zu Stolpersteinen werden können. Mit einem Veranstaltungs-Rechtsschutz können Sie sich vor hohen Kosten für rechtliche Streitigkeiten schützen!

Kollegen stehen in einem Büro zusammen. Eine Frau spricht und gestikuliert, während die anderen zuhören.
Icon: Wappen mit blauem Hermesstab (zwei Schlangen winden sich um einen Stab mit Flügeln).

Optimaler Schutz

Maßgeschneiderte Lösungen für Veranstalter
Icon: Person mit Headset auf dem Kopf hat eine Sprechblase mit einem Fragezeichen drin. Im Hintergrund sieht man einen Computer mit Text.

Hohe Fachexpertise

Jederzeit der richtige Ansprechpartner
Icon: Zwei Personen sind nebeneinander. Sie haben zwei Sprechblasen über dem Kopf.

Individuelle Beratung

Ihr Berater findet die beste Lösung für Sie
Icon: Hand hält ein Klemmbrett mit abgehakten Check-Boxen.

Exzellente Ergänzung

Weitere sinnvolle Bausteine für Ihren Schutz
Grunddeckung

Veranstaltungs-Rechtsschutz für Events

Die Erfahrung zeigt: Rechtsprobleme jedweder Natur, die sich vor, während und nach einer Veranstaltung ergeben, stehen an der Tagesordnung. Der ROLAND Veranstaltungs-Rechtsschutz ist die optimale Lösung für Veranstalter von Events aller Art, um sich vor den Prozesskosten aufgrund rechtlicher Streitigkeiten abzusichern.

Menschen bewegen sich mit Bewegungsunschärfe durch eine helle, moderne Eingangshalle mit großen Glasflächen und hohen Decken.

Bei Streitigkeiten mit Aushilfsmitarbeitern im Gastronomiebereich einer Großveranstaltung über geleistete Arbeitsstunden, Streitigkeiten mit Behörden über die Dauer von Veranstaltungen, Streitigkeiten mit Sponsoren, Künstlern etc. bis hin zur Verteidigung in Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren bietet ROLAND im Veranstaltungs-Rechtsschutz ein umfassendes Rechtsschutz-Produkt an.

Ein Veranstaltungs-Rechtsschutz ist für Veranstalter von Sport- und Musikveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Stadt-, Betriebs- und Volksfesten, Incentives sowie Events aller Art empfehlenswert.

Grunddeckung

Versichert sind der Kunde und die im Versicherungs-Vertrag aufgeführten natürlichen und juristischen Personen im

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz, für die Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren

und der Kunde

  • im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die anlässlich der versicherten Veranstaltung geschlossen werden
  • im Sozialversicherungs-Rechtsschutz, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • im Verwaltungs-Rechtsschutz, zur Durchsetzung seiner Interessen bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • im Daten-Rechtsschutz, für die Abwehr von Ansprüchen Dritter nach dem österreichischen Datenschutzgesetz
Optionale Erweiterungen

Ergänzungen zum Veranstaltungs-Rechtsschutz

Beraterin spricht mit einem Paar an einem Tisch mit Laptop und Unterlagen, während im Hintergrund weitere Personen in einem Büro arbeiten.

Versichert ist der Kunde

  • im Vertrags-Rechtsschutz, zur gerichtlichen Interessenwahrnehmung aus Verträgen rund um die versicherte Veranstaltung
  • im Urheber-Rechtsschutz, bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Urheber- und Markenrechten

und der Besucher

  • im Besucher-Rechtsschutz (Schadenersatz-Rechtsschutz)

beziehungsweise der Darsteller

  • im Darsteller-Rechtsschutz

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Mehr erfahren