Grunddeckung
Veranstaltungs-Rechtsschutz für Events
Die Erfahrung zeigt: Rechtsprobleme jedweder Natur, die sich vor, während und nach einer Veranstaltung ergeben, stehen an der Tagesordnung. Der ROLAND Veranstaltungs-Rechtsschutz ist die optimale Lösung für Veranstalter von Events aller Art, um sich vor den Prozesskosten aufgrund rechtlicher Streitigkeiten abzusichern.
Bei Streitigkeiten mit Aushilfsmitarbeitern im Gastronomiebereich einer Großveranstaltung über geleistete Arbeitsstunden, Streitigkeiten mit Behörden über die Dauer von Veranstaltungen, Streitigkeiten mit Sponsoren, Künstlern etc. bis hin zur Verteidigung in Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren bietet ROLAND im Veranstaltungs-Rechtsschutz ein umfassendes Rechtsschutz-Produkt an.
Ein Veranstaltungs-Rechtsschutz ist für Veranstalter von Sport- und Musikveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Stadt-, Betriebs- und Volksfesten, Incentives sowie Events aller Art empfehlenswert.
Grunddeckung
Versichert sind der Kunde und die im Versicherungs-Vertrag aufgeführten natürlichen und juristischen Personen im
- Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz, für die Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren
und der Kunde
- im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die anlässlich der versicherten Veranstaltung geschlossen werden
- im Sozialversicherungs-Rechtsschutz, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern
- im Verwaltungs-Rechtsschutz, zur Durchsetzung seiner Interessen bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen
- im Daten-Rechtsschutz, für die Abwehr von Ansprüchen Dritter nach dem österreichischen Datenschutzgesetz
Optionale Erweiterungen
Ergänzungen zum Veranstaltungs-Rechtsschutz
Versichert ist der Kunde
- im Vertrags-Rechtsschutz, zur gerichtlichen Interessenwahrnehmung aus Verträgen rund um die versicherte Veranstaltung
- im Urheber-Rechtsschutz, bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Urheber- und Markenrechten
und der Besucher
- im Besucher-Rechtsschutz (Schadenersatz-Rechtsschutz)
beziehungsweise der Darsteller
- im Darsteller-Rechtsschutz
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