Unser Online-Tarif für Privatkunden
Das Leben bringt viele Rechtsrisiken mit sich – ob im Alltag, im Beruf oder im Straßenverkehr. Eine passende Rechtsschutzversicherung bringt überall ein Plus an Sicherheit.
Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz sichert Sie im Berufsleben und als Arbeitgeber von Hauspersonal rechtlich ab. Auch im Privatleben kann er hilfreich sein. Das ist unser Leistungsumfang:
Sie möchten nicht nur sich selbst sondern auch Ihre Familie in Sicherheit wissen? Dann ist der Familien Rechtsschutz genau das Richtige!
Ein Dach über dem Kopf gibt Ihnen Sicherheit - aber es lauern noch viele Rechtsrisiken! Unser Immobilien-Rechtsschutz versichert alle selbstgenutzten Wohneinheiten und dazugehörige unbebaute Grundstücke bis maximal 2.500 qm.
Ob Unfall oder Fahrverbot - wir bieten Ihnen finanzielle Absicherung bei Rechtstreitigkeiten im Straßenverkehr.
Wenn es mal ein bisschen mehr sein darf! Unser erweiterter Fahrzeug-Rechtsschutz sichert Sie auch als Fußgänger, Radfahrer und Lenker fremder Fahrzeuge ab.
Dieser Baustein umfasst die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch einen Rechtsanwalt oder Mediator für die Abwehr von Mobbinghandlungen und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unter Mitarbeitern.
Unser Rechtsschutz-Tarif ist die ideale Absicherung für den Privatbereich. Für einen optimalen Schutz können Sie Ihren Versicherungsschutz mit den Ergänzungsbausteinen individuell erweitern.
Informieren Sie sich hier, welche Produkte zu Ihnen passen und welcher Rechtsschutz für Ihre Situation am geeignetsten ist.
Der maximale Entschädigungsbetrag oder der Höchstbetrag, den der Versicherer im begründeten Versicherungsfall zahlt, beträgt im Privat-Rechtsschutz nach dem Tarif 2016 EUR 275.000. Die Deckungssumme ist in der Versicherungspolizze vertraglich geregelt.
Die Vertragsgrundlage bilden dabei
Bei einigen Risiken besteht eine Wartefrist, gerechnet ab dem Versicherungsbeginn. Der Versicherungsfall muss nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sein, damit grundsätzlich Rechtsschutzdeckung für eine Angelegenheit besteht. Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird (Nachweis ist erforderlich). Dies gilt auch für den Fall, bei dem die Risiken bisher bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in einem Vertrag versichert oder mitversichert waren.
Drei Monate Wartezeit:
Im Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen bestehen gesonderte Wartefristen (siehe Artikel 26, 27 ARB).
Keine Wartezeit:
Ja, bei ROLAND genießen Sie – unabhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt – das Recht der freien Anwaltswahl.
Sofern Sie keine Rechtsanwaltskanzlei kennen bzw. bislang noch keine Erfahrungen mit einer Rechtsanwaltskanzlei gemacht haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen Experten ganz in Ihrer Nähe. Alternativ finden Sie unser Partneranwaltsnetzwerk auf unserer Homepage, wo Sie aus einer Vielzahl von Rechtsanwälten den für Sie geeignetsten auswählen können.
Auch ein Wechsel der Rechtsanwaltskanzlei ist möglich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bedingungsgemäß allerdings nur die Kosten einer Rechtsvertretung. Bitte erkundigen Sie sich daher vor dem Wechsel, welche Kosten bereits entstanden sind.
Sehr gerne können Sie sich einmal pro Monat (juristisch) von hauseigenen Juristen beraten lassen. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung ohne Mehrkosten.
Sollten Sie Interesse an einer unverbindlichen Rechtsauskunft eines Experten haben, kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer (01 718 77 33-60) zu folgenden Zeiten (Montag bis Donnerstag 08:00-16:30 und Freitag von 08:00-14:00) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse (roland.info@roland-rechtsschutz.at) unter Angabe Ihrer Polizzennummer.
Gerne können Sie sich bei einer Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl beraten lassen. Abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt übernehmen wir hier Ihre Kosten (pauschaliert, je nach vertraglicher Vereinbarung) in der Höhe von 48 € bis 120 € USt. Einen allfällig – durch die Rechtsanwaltskanzlei veranschlagten - Mehrbetrag müssten Sie selbst bezahlen.
Ob Sie einen Rechtsanwalt benötigen, kann oft nur für den konkreten Einzelfall geklärt werden. Je komplexer ein Sachverhalt ist, desto eher empfiehlt es sich, einen rechtlichen Experten an der Hand zu haben, der Ihnen zuverlässig zur Seite steht. In Verfahren mit relativem oder absolutem Anwaltszwang benötigen Sie auf alle Fälle einen Anwalt an Ihrer Seite, um rechtsverbindlich vor Gericht agieren zu können.
Im Rahmen der ROLAND Soforthilfe können Sie sich durch hauseigene Juristen rechtlich beraten lassen. Durch unsere Intervention können Sie aber auch zur Durchsetzung des verfahrensgegenständlichen Anspruchs gelangen.
Die ROLAND-Soforthilfe kann von Ihnen als Zusatzleistung ohne Mehrkosten und unabhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt einmal im Kalendermonat in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie die ROLAND Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer (01 718 77 33-60) zu den folgenden Telefonzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00-16:30 und Freitag von 08:00-14:00) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse (roland.info@roland-rechtsschutz.at) unter Angabe Ihrer Polizzennummer.
„Mitversicherung“ kann wohl am besten mit „Erstreckung von vertraglichen Wirkungen“ umschrieben werden. Nicht nur der Versicherungsnehmer, also die Person, die mit der Rechtsschutzversicherung den Vertrag abschließt, sondern auch andere Personen profitieren ebenfalls (und im selben Ausmaß) – sofern vereinbart - von den vertraglich zugesicherten Leistungen, ohne selbst eine vertragliche Beziehung formell eingegangen zu sein.
Von der Mitversicherung profitieren – sofern vereinbart - beispielsweise der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Ehegattin (Lebensgemeinschaft gleichgestellt), minderjährige Kinder, Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit einigen (in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen näher angeführten) weiteren Voraussetzungen.
Zur Einschätzung der konkreten Deckungssituation benötigt der Versicherer vom Versicherungsnehmer Informationen und Unterlagen. Anhand dieser soll es dem Versicherer ermöglicht werden ein klares Bild vom Geschehenen zu erhalten. Abhängig vom konkret eingereichten Sachverhalt kann die Übermittlung des Kfz-Kennzeichens, die Angabe des Alters und/oder Berufs für die Feststellung des bestehenden Versicherungsschutzes (ebenfalls) entscheidend sein. Die Übermittlung von Dokumenten (z.B. Verträge) kann auch notwendig sein, um die Deckungsentscheidung treffen zu können.
Es sind natürlich auch grundsätzlich Streitigkeiten aus Versicherungs-Verträgen mit anderen Versicherungsgesellschaften vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das entsprechende Risiko versichert ist.
Sie haben eine Frage zu einem Produkt oder eine Anregung? Sie möchten uns Ihre Meinung zu unseren Produkten und Service-Leistungen mitteilen? Für Lob und Kritik haben wir stets ein offenes Ohr.
Wir sind zu diesen Zeiten für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Direktion für Österreich
Mariannengasse 14
1090 WIEN