Unser Tarif für Privatkunden

Unser Tarif für Privatkunden

Das Leben bringt viele Rechtsrisiken mit sich – ob im Alltag, im Beruf oder im Straßenverkehr. Eine passende Rechtsschutzversicherung bringt überall ein Plus an Sicherheit.

Individueller Rundumschutz

Individueller Rundumschutz

Rechtsschutzpakete zu Ihrer individuellen Lebenslage
Hohe Servicequalität

Hohe Servicequalität

Schnelle und kompetente rechtliche Unterstützung mit ROLAND Soforthilfe
Fokus auf Rechtsschutz

Fokus auf Rechtsschutz

Langjährige Erfahrung macht uns zum Spezialisten
Wir sind für Sie da

Wir sind für Sie da

Ob telefonisch, schriftlich oder persönlich – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Privat-Rechtsschutz

Unser Privat-Rechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten kommen meistens schlagartig und können ziemlich teuer werden. Aber wollen Sie wegen der Kosten auf Ihr gutes Recht verzichten? Sicher nicht. Wählen Sie Ihren persönlichen Rechtsschutz!

Junges Paar sitzt auf dem Boden ihrer Wohnung. Neben ihnen stehen Umzugskartons und Farbeimer mit Pinseln. Sie schauen sich gegenseitig an und lächeln. Die Frau hat ein Tablet in der Hand.

Mit dem ROLAND Privat-Rechtsschutz verfügen Sie über eine gute Grundabsicherung. Mit den weiteren möglichen ROLAND Deckungsbausteinen können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ergänzen und so individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Wählen Sie aus folgenden Ergänzungsbausteinen:

  • Rund um die Arbeit
  • Rund um die Familie
  • Rund um die Immobilie
  • Rund um das Fahrzeug

Unsere Bausteine im Überblick

Rechtsschutz für die Arbeit

Rund um die Arbeit

Der Arbeits- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie (sofern mitversichert) im Berufsleben vor Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitergeber ab, aber auch als Arbeitgeber von Hauspersonal. Des Weiteren umfasst dieser Baustein die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch einen Rechtsanwalt oder Mediator für die Abwehr von Mobbinghandlungen und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unter Mitarbeitern.

Rechtsschutz für Familie

Rund um die Familie

Im Familien-Rechtsschutz sind Sie neben Erbrechtssachen auch in Familienrechtssachen abgesichert. Dazu gehört auch der Pflege-Rechtsschutz für Eltern und Kinder, als auch der Patientenverfügungs- und Vorsorgeverfügungs-Rechtsschutz.

Rechtsschutz für Immobilien

Rund um die Immobilie

Zuhause ist es bekanntlich am Schönsten - aber es birgt auch einige Risiken. Der Immobilien-Rechtsschutz umfasst alle privat selbstgenutzten Wohneinheiten und dazugehörige unbebaute Grundstücke bis maximal 2.500 qm. In nachbarrechtlichen Streitigkeiten bietet Ihnen dieser Baustein den notwendigen Schutz.

Rechtsschutz für Fahrzeug mit Zulassungsbesitzer

Rund um das Fahrzeug inkl. weiterer Zulassungsbesitzer

Der Fahrzeug-Rechtsschutz umfasst alle privat selbstgenutzten Fahrzeuge. Ob Unfallverursacher oder unglücklicherweise Unfallbeteiligter - wir bieten Ihnen finanzielle Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr.

  • Schadenersatz- und Herausgabe-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz sowie Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Versicherungssumme, die maximal im Schadenfall zur Verfügung steht?

Der maximale Entschädigungsbetrag oder der Höchstbetrag, den der Versicherer im begründeten Versicherungsfall zahlt, beträgt im Privat-Rechtsschutz nach dem aktuellen Tarif EUR 350.000,00 in der Standard-Variante. In der erhöhten Variante beträgt die Deckungssumme EUR 900.000,00 je Versicherungsfall. Die Deckungssumme ist in der Versicherungspolizze vertraglich geregelt.

Was sind die Vertragsgrundlagen?

Die Vertragsgrundlage bilden dabei

  • die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)
  • die Ergänzenden Bedingungen (ERB)
  • die vereinbarten Klauseln und Zusatzbedingungen.

Was versteht man unter Wartezeiten?

Bei einigen Risiken besteht eine Wartefrist, gerechnet ab dem Versicherungsbeginn. Der Versicherungsfall muss nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sein, damit grundsätzlich Rechtsschutzdeckung für eine Angelegenheit besteht. Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird (Nachweis ist erforderlich). Dies gilt auch für den Fall, bei dem die Risiken bisher bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in einem Vertrag versichert oder mitversichert waren.

Welche Wartezeiten gelten wofür?

Drei Monate Wartezeit:

  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Daten-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Gutachten-Rechtsschutz
  • Patienten-Rechtsschutz
  • Förderungs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz im Führungskräfte-Rechtsschutz
  • PVV (Patientenverfügungs- und Vorsorgeverfügungs-Rechtsschutz)
  • Seuchen-Rechtsschutz (für Amtshaftungsverfahren keine Wartezeit)
  • Vergabe-Rechtsschutz für Gemeinden

Im Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen bestehen gesonderte Wartefristen (siehe Artikel 26, 27 ARB).

Keine Wartezeit:

  • Schadenersatz- und Herausgabe-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
  • Opfer- und Anti-Stalking-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Universal-Straf-Rechtsschutz
  • Haftungs- und Regress-Rechtsschutz für Gemeinden
  • Rechtsschutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung an Arbeitsplatz
  • D&O Deckungsklage-Rechtsschutz

Genieße ich im Rahmen meines Versicherungsprodukts die freie Rechtsanwaltswahl?

Ja, bei ROLAND genießen Sie – unabhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt – das Recht der freien Anwaltswahl.

Ich benötige einen Rechtsanwalt, kenne allerdings keinen. Erhalte ich von meiner Versicherung eine Empfehlung?

Sofern Sie keine Rechtsanwaltskanzlei kennen bzw. bislang noch keine Erfahrungen mit einer Rechtsanwaltskanzlei gemacht haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen Experten ganz in Ihrer Nähe. Alternativ finden Sie unser Partneranwaltsnetzwerk auf unserer Homepage, wo Sie aus einer Vielzahl von Rechtsanwälten den für Sie geeignetsten auswählen können.

Ich bin mit meinem Rechtsanwalt unzufrieden und möchte diesen wechseln. Geht das?

Auch ein Wechsel der Rechtsanwaltskanzlei ist möglich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bedingungsgemäß allerdings nur die Kosten einer Rechtsvertretung. Bitte erkundigen Sie sich daher vor dem Wechsel, welche Kosten bereits entstanden sind.

Ich möchte keinen Schadenfall melden, sondern eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Geht das?

Sehr gerne können Sie sich einmal pro Monat (juristisch) von hauseigenen Juristen beraten lassen. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung ohne Mehrkosten.

Welche Kontaktadresse benötige ich, um mich telefonisch oder schriftlich beraten zu lassen?

Sollten Sie Interesse an einer unverbindlichen Rechtsauskunft eines Experten haben, kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer (01 718 77 33-60) zu folgenden Zeiten (Montag bis Donnerstag 08:00-16:30 und Freitag von 08:00-14:00) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse (roland.info@roland-rechtsschutz.at) unter Angabe Ihrer Polizzennummer.

Ich möchte mich bei einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Welche Kosten übernimmt hier meine Versicherung?

Gerne können Sie sich bei einer Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl beraten lassen. Abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt übernehmen wir hier Ihre Kosten (pauschaliert, je nach vertraglicher Vereinbarung) in der Höhe von 48 € bis 120 € USt. Einen allfällig – durch die Rechtsanwaltskanzlei veranschlagten - Mehrbetrag müssten Sie selbst bezahlen.

Wann benötige ich einen Anwalt zur Verfolgung meines rechtlichen Interesses?

Ob Sie einen Rechtsanwalt benötigen, kann oft nur für den konkreten Einzelfall geklärt werden. Je komplexer ein Sachverhalt ist, desto eher empfiehlt es sich, einen rechtlichen Experten an der Hand zu haben, der Ihnen zuverlässig zur Seite steht. In Verfahren mit relativem oder absolutem Anwaltszwang benötigen Sie auf alle Fälle einen Anwalt an Ihrer Seite, um rechtsverbindlich vor Gericht agieren zu können.

Wozu dient die ROLAND Soforthilfe?

Im Rahmen der ROLAND Soforthilfe können Sie sich durch hauseigene Juristen rechtlich beraten lassen. Durch unsere Intervention können Sie aber auch zur Durchsetzung des verfahrensgegenständlichen Anspruchs gelangen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die ROLAND Soforthilfe in Anspruch nehmen?

Die ROLAND-Soforthilfe kann von Ihnen als Zusatzleistung ohne Mehrkosten und unabhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt einmal im Kalendermonat in Anspruch genommen werden.

Wie erreiche ich die ROLAND Soforthilfe?

Sollten Sie die ROLAND Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer (01 718 77 33-60) zu den folgenden Telefonzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00-16:30 und Freitag von 08:00-14:00) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse (roland.info@roland-rechtsschutz.at) unter Angabe Ihrer Polizzennummer.

Was bedeutet „Mitversicherung“?

„Mitversicherung“ kann wohl am besten mit „Erstreckung von vertraglichen Wirkungen“ umschrieben werden. Nicht nur der Versicherungsnehmer, also die Person, die mit der Rechtsschutzversicherung den Vertrag abschließt, sondern auch andere Personen profitieren ebenfalls (und im selben Ausmaß) – sofern vereinbart - von den vertraglich zugesicherten Leistungen, ohne selbst eine vertragliche Beziehung formell eingegangen zu sein.

Welche Personen sind „mitversichert“?

Von der Mitversicherung profitieren – sofern vereinbart - beispielsweise der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Ehegattin (Lebensgemeinschaft gleichgestellt), minderjährige Kinder, Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit einigen (in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen näher angeführten) weiteren Voraussetzungen.

Ich möchte einen Schadenfall melden. Welche Unterlagen/Informationen muss ich meiner Versicherung zukommen lassen?

Zur Einschätzung der konkreten Deckungssituation benötigt der Versicherer vom Versicherungsnehmer Informationen und Unterlagen. Anhand dieser soll es dem Versicherer ermöglicht werden ein klares Bild vom Geschehenen zu erhalten. Abhängig vom konkret eingereichten Sachverhalt kann die Übermittlung des Kfz-Kennzeichens, die Angabe des Alters und/oder Berufs für die Feststellung des bestehenden Versicherungsschutzes (ebenfalls) entscheidend sein. Die Übermittlung von Dokumenten (z.B. Verträge) kann auch notwendig sein, um die Deckungsentscheidung treffen zu können.

Sind Vertragsstreitigkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmen gedeckt?

Es sind natürlich auch grundsätzlich Streitigkeiten aus Versicherungs-Verträgen mit anderen Versicherungsgesellschaften vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das entsprechende Risiko versichert ist.

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