Der ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz für selbstständige und angestellte Ärzte, Apotheken, Heilpraktiker, Energetiker, Diätologen, Krankengymnasten, Hebammen, Logopäden, Masseure, Psychologen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Tierärzte (keine Labore) wurde entwickelt, um über den Straf-Rechtsschutz nach Art. 20 ARB hinaus im beruflichen Bereich eine umfassende Absicherung existenzieller Risiken anbieten zu können.
Das strafrechtliche Risiko für Mediziner ist nicht zu unterschätzen.
- Zum Beispiel beschuldigte eine Patientin ihren Arzt, dass seine Spritzensetzung zu einer Versteifung ihres Armes geführt habe.
- Ein Patient behauptete, falsch behandelt worden zu sein, so dass er jahrelang unter Schmerzen litt.
- Ein Arzt wird verdächtigt, jahrelang nicht erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben.
- Ein anderer Arzt soll angeblich die Bitte eines Patienten auf Behandlung abgelehnt haben, so dass der Patient verstarb.
Solche Anschuldigungen können schnell strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen, welche die berufliche Existenz und Reputation gefährden.
Der ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz bietet in dieser Situation aktive Hilfestellung und umfassenden Kostenschutz.
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