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SchließenDer ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz schützt folgende Zielgruppen vor Schadenersatzansprüchen:
Schadenersatzansprüche können sowohl vom eigenen Unternehmen (Innenverhältnis) als auch von Dritten (Außenverhältnis) erhoben werden.
Top-Manager müssen im Rahmen ihrer beruflichen Verantwortung zahlreiche Entscheidungen treffen. Entsteht dem Unternehmen oder Dritten daraus ein finanzieller Nachteil, muss der Manager damit rechnen, persönlich mit seinem gesamten Privat-Vermögen dafür zu haften. Erschwerend hinzu kommt eine Umkehr der Beweislast, das heißt, der Manager muss beweisen, keine Fehler begangen zu haben. Darüber hinaus haftet er gesamtschuldnerisch mit allen gesetzlichen Vertretern und damit auch für deren Fehlverhalten.
Beispiele für zivilrechtliches Risiko:
Das Finanzamt erlässt einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer auf Zahlung der vom Unternehmen nicht abgeführten Umsatzsteuer.
Folge: Zivilrechtliche Klagen gegen den Unternehmensleiter (Haftung mit Privatvermögen) sowie Gefährdung der beruflichen Existenz und Reputation.
Leistungsumfang im Vermögensschaden-Rechtsschutz (Ausschnitt)
Kostenübernahme
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