Für den Agrar-Rechtsschutz können zusätzlich zum Basisschutz drei Erweiterungen abgeschlossen werden. Die Erweiterung 1 umfasst den Verkehrsbereich, bestehend aus Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz. Die Erweiterung 2 beinhaltet den Seuchen-Rechtsschutz und die Erweiterung 3 den Förderungs-Rechtsschutz.
Die Kombination dieser Leistungsarten ist speziell für den landwirtschaftlichen Betrieb abgestimmt. Beispielsweise kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Traktors kommen oder ein Landwirt wird nach Überdüngung des Bodens mit Jauche und angeblich dadurch verursachten Fischsterbens wegen fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt strafrechtlich belangt.
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