Der ROLAND Produktsicherheits-Rechtsschutz schützt Unternehmen, die Produkte herstellen und vertreiben, bei behördlichen Auseinandersetzungen:
Das Produktsicherheitsgesetz gibt Behörden weitgehende Mittel an die Hand, um gegen Hersteller und Händler Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gefahr von Personenschäden durch unsichere Produkte besteht. Überzogene behördliche Anordnungen wie zum Beispiel ein Verbot der Markteinführung oder die Anordnung von Produktmodifikationen bis hin zur Vernichtung fertiger Produkte sind oft wirtschaftlich nicht zu verkraften und können eine akute Existenzgefährdung des Unternehmens bedeuten.
Vorteil für ihre Kunden: Umfassende Kostenübernahme in jeder Phase des Verfahrens - einschließlich der eigenen Rechtsanwaltskosten und den Kosten der Gegenseite.
Tel.: +43 1 718 77 33-0, Fax +43 1 718 77 33-30 oder per E-Mail.