Es beginnt mit Anrufen, Briefen oder E-Mails und Geschenken, steigert sich zu Drohungen. Wenn „Liebe“ und Verehrertum zum Wahn werden, beginnt für die Verfolgten der Terror. “Stalking” nennt man diesen Wahn im englischen Sprachraum. Er ist eine Form von psychischer Gewalt und steht für ein Verhalten, das durch verschiedene Formen von wiederholten und nicht erwünschten Annäherungen und Belästigungen charakterisiert ist. Der Begriff des Stalkings basiert auf dem englischen Verb „to stalk“, kommt aus der Jägersprache und bedeutet das Heranpirschen und Einkreisen des verfolgten Wildes. Die Nachstellungen dauern oft Wochen, Monate oder Jahre.
Seit 1. Juli 2006 gibt es in Österreich das Anti-Stalking-Gesetz. Es beinhaltet die rechtliche Grundlage für das Einschreiten gegen Personen, die andere unablässig verfolgen. Bisher konnte die Polizei erst einschreiten, wenn ein Opfer tätlich angegriffen wurde. Mit dem neuen Gesetz kann nun auch das gezielte Verfolgen bestraft werden. „Stalker“ müssen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Um sich erfolgreich gegen „Stalker“ wehren zu können, hat ROLAND in Österreich die kreative und innovative Rechtsschutzlösung entwickelt. Der neue ROLAND Opfer- und Antistalking-Rechtsschutz bietet künftig dem Opfer von Gewaltverbrechen bzw. dem „Bestalkten“ zum einen die Möglichkeit, als Privat- oder Subsidiarankläger gegen den beschuldigten Täter aufzutreten, zum anderen die Möglichkeit , eine einstweilige Verfügung gegen diese Handlung zu beantragen. Darüber hinaus übernimmt ROLAND auch die Kosten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Verbrechensopfergesetz im Rechtsmittelverfahren.
Der Opfer- und Antistalking-Rechtsschutz kann als Ergänzung zum Privat- oder Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Tel.: +43 1 718 77 33-0, Fax +43 1 718 77 33-30 oder per E-Mail.