Im Rahmen des ROLAND Lenker- und Dienstreise-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz für das Lenken fremder Motorfahrzeuge, das heißt solche Fahrzeuge, die den versicherten Personen weder gehören, noch auf sie zugelassen sind, noch von ihnen gehalten oder geleast werden.
Denn auch als Lenker eines fremden Fahrzeugs kommt es schnell zu einem Rechtsfall. Folgendes Fallbeispiel schildert ein alltägliches Risiko: Ein Lenker eines nicht auf ihn zugelassenen PKW stand an einer roten Ampel. Ein von hinten kommender Fahrer konnte das Auto nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen und fuhr auf das Fahrzeug auf. Neben den Beschädigungen am Fahrzeug erlitt der Lenker des stehenden PKW auch ein Halswirbelschleudertrauma und einen Rippenbruch. Er verlangte von dem Unfallverursacher Schadenersatz für den erlittenen Sach- und Personenschaden.
Der Lenker- und Dienstreise-Rechtsschutz schützt durch folgenden Leistungsumfang
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