Vermögensschaden-Rechtsschutz für Manager
Der ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz schützt folgende Zielgruppen vor Schadenersatzansprüchen:
- Unternehmensleiter
- Geschäftsführer
- Vorstandsdirektoren
- Obmänner und -frauen von Vereinen
- Verwaltungsdirektoren
- Aufsichtsräte
- Beiräte
- Prokuristen, leitende Angestellte und Beauftragte
Schadenersatzansprüche können sowohl vom eigenen Unternehmen (Innenverhältnis) als auch von Dritten (Außenverhältnis) erhoben werden, wenn z.B.
- einem Finanzvorstand vorgeworfen wird, er hätte dem Unternehmen dadurch einen Vermögensschaden zugefügt, dass er Abschreibungsmöglichkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses übersehen habe und dadurch hohe Verluste durch immense Steuernachzahlungen eingetreten seien,
- ein Geschäftsführer ein neues EDV-System freigibt, das nicht hinreichend getestet wurde und deshalb fehlerhafte Rechnungen erstellt.
Eine hieraus resultierende zivilrechtliche Klage gegen den Unternehmensleiter kann seine berufliche Existenz gefährden, da er mit seinem Privatvermögen haftet und beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft.
Möchten Sie weitere Informationen?
Tel.: +43 1 718 77 33-0, Fax +43 1 718 77 33-30 oder per E-Mail.