ROLAND Rechtsschutz
Roland

Allgemeine Tarifbestimmungen

Versicherungssumme

Soweit im Tarif nicht anders vorgesehen, liegt den Prämien eine Versicherungssumme von € 130.000,00 je Versicherungsfall zugrunde. Zusätzlich werden bis zu € 10.000,00 darlehensweise für Strafkautionen nach Art. 6.8.5. ARB gezahlt.

Zahlungsweise

Die Prämien des Tarifs sind Jahresprämien, die jährlich im Voraus zu entrichten sind.

  • Zuschlag für ½-jährliche Zahlungsweise: 3 %
  • Zuschlag für ¼-jährliche Zahlungsweise: 5 %

Bei Zahlung per Abbuchungsauftrag entfällt der Unterjährigkeitszuschlag. Monatliche Zahlung ist nur mit Abbuchungsauftrag und einem monatlichen Zahlungsbetrag in der Höhe von mindestens € 15,00 möglich.

Steuern und Gebühren

Sämtlichen Prämien ist die Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzu zu rechnen.
Polizzenausfertigungs- und Nachtragsgebühren werden nicht verrechnet.

Geltungsbereich

Soweit nicht in den Besonderen Bestimmungen/Bedingungen oder in der Polizze etwas anderes geregelt oder vereinbart ist, gilt:

Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches – erfolgt und ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde innerhalb dieses Geltungsbereiches zuständig ist oder wäre, würde ein gerichtliches oder behördlichen Verfahren eingeleitet werden.

Versicherungsschutz besteht auch bei weltweiten Reisen (maximaler Aufenthalt 6 Wochen). Erfolgt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des oben beschriebenen Geltungsbereiches, sind die Versicherungsleistungen auf den Berufs- und Privatbereich sowie auf maximal € 20.000,00 je Versicherungsfall beschränkt.

Wartezeit

3 Monate Wartefrist:

  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Daten-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Seuchen-Rechtsschutz (für Amtshaftungsverfahren entfällt die Wartefrist)
  • Förderungs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz im Führungskräfte-Rechtsschutz

Im Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen bestehen gesonderte Wartefristen (siehe Art. 26, 27 ARB).

Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird (Nachweis ist erforderlich). Dies gilt auch für den Fall, bei dem die Risiken bisher bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in einem Vertrag ver¬sichert oder mitversichert waren.

keine Wartezeit:

  • Schadenersatz- und Herausgabe-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Opfer- und Anti-Stalking-Rechtsschutz
  • Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte
  • Ansprüche aus Körperschäden
  • Führungskräfte-Rechtsschutz (mit Ausnahme des Arbeits- und Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes)

Auswahl des Rechtsanwaltes

Gemäß Art. 10 ARB besteht freie Anwaltswahl. Dies gilt bei ROLAND auch für den Beratungs-Rechtsschutz.

Versicherte Personen

Die Bezeichnung der versicherten Personen ergibt sich aus dem jeweiligen Rechtsschutzprodukt.

Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen ist im Privat-Rechtsschutz, im Rechtsschutz für Selbstständige, im Betriebs-Rechtsschutz, im Basisschutz der Business-Polizze (mit Streitwertobergrenze) und in berufsspezifischen Zielgruppenkonzepten prämienfrei mitversichert.

Streitigkeiten gegen die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG sind nicht versichert.

Mediation

Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten einer Konfliktlösung durch Mediation. Näheres ergibt sich aus den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen der ARB 2010.

Diversion -Außergerichtlicher Tatausgleich -

Versicherungsschutz besteht auch für die Interessen-wahrnehmung bei staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen innerhalb eines Strafverfahrens.

Kostenerstattung im Beratungs-Rechtsschutz

Die Kostenerstattung im Beratungs-Rechtsschutz (Art. 23 ARB) ist limitiert auf € 40,00 zuzüglich Umsatzsteuer je Versicherungsfall.

Vertragsdauer/Dauerrabatt

für Verbraucher
(gem. § 1 (1) Ziff. 2 KSchG)

Die Tarifprämie bezieht sich auf eine 3-jährige Vertragszeit.
Wird eine kürzere Laufzeit gewünscht, beträgt der Zuschlag 10 % auf die Tarifprämie pro Versicherungsjahr.
Die Mindestdauer beträgt 1 Jahr.

für Selbstständige/Unternehmen
(gem. § 1 (1) Ziff. 1 KSchG):

Die Tarifprämie bezieht sich auf eine 5-jährige Vertragszeit und beinhaltet einen Dauerrabatt. Bei vorzeitiger Aufhebung eines 5-Jahres-Vertrages ist der Dauerrabatt in Höhe von 12,5 % der Jahresprämie je vollendetem Versicherungsjahr an den Versicherer nach zu entrichten.
Wird eine kürzere Laufzeit gewünscht, beträgt der Zuschlag 15 % auf die Tarifprämie pro Versicherungsjahr.
Die Mindestdauer beträgt 1 Jahr.

Single-Rabatt

Soll im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige bzw. im Rechtsschutz für angestellte Ärzte ausschließlich der Versicherungsnehmer als Einzelperson versichert sein, reduziert sich die Tarifprämie im Basis-Schutz sowie in allen Erweiterungen (mit Ausnahme des Pflege-Rechtsschutzes sowie des Führungskräfte-Rechtsschutzes) um 10%.

Selbstbehalt

Bei Vereinbarung eines Selbstbehaltes wird dieser im Versicherungsfall je Leistungsart (mit Ausnahme des Beratungs-Rechtsschutzes) in Abzug gebracht.

Vorsorgeversicherung zum Fahrzeug-Rechtsschutz

Soweit im Tarif vorgesehen ist, dass alle auf den Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Angehörige zugelassenen, in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen geleasten Landkraftfahrzeuge versichert sind, gilt:
Fahrzeuge, die während des laufenden Versicherungsjahres zusätzlich angeschafft werden, gelten automatisch als prämienfrei mitversichert.

Ansonsten gilt:
Hat der Versicherungsnehmer alle betrieblich und/oder privat genutzten Fahrzeuge, die auf ihn bzw. mitversicherte Angehörige zugelassenen sind, in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen geleast sind, versichert, so gelten Fahrzeuge, die während des laufenden Versicherungsjahres zusätzlich angeschafft werden, automatisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit als prämienfrei mitversichert.

Vorstehende Regelung gilt nicht für die Fahrzeug-Einzelversicherung gemäß Art. 17.1.3. ARB.

Nebenabreden

Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.

Korrespondenzadresse

Ihre Anfragen zu Polizzen, Schadenmeldungen, Angeboten und sonstigen Informationen richten Sie bitte an:

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Direktion für Österreich
Mariannengasse 14
A – 1090 Wien
Telefon: +43/1/718 77 33-0
Telefax: +43/1/718 77 33-30
E-Mail: roland.info@roland-rechtsschutz.at

Kontakt

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+43 1 7187733-0

Mo - Fr 8:00 - 16:30 Uhr

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