ROLAND Rechtsschutz
Roland

15.12.2006

Der neue ROLAND Opfer- und Antistalking- Rechtsschutz

Seit 1. Juli 2006 gibt es in Österreich das Anti-Stalking-Gesetz. „Stalker“ müssen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Um sich erfolgreich gegen „Stalker“ wehren zu können, hat ROLAND in Österreich die kreative und innovative Rechtsschutzlösung.

Schlagzeilen wie „Stalker belästigte Ex-Partner über Monate“, „Frau terrorisierte Priester in Wien“ „Polizist als Stalker zur Zahlung von € 2600,00 verurteilt“ und der bekannte „Natascha Kampusch-Fall“ haben das Thema „Opfer von Gewaltverbrechen“ und „Stalking“ in den Mittelpunkt der Medien gerückt. Der Begriff des Stalkings basiert auf dem englischen Verb „to stalk“, kommt aus der Jägersprache und bedeutet „pirschen oder anschleichen“ und definiert sich als das „beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person, das deren Sicherheit bedroht“.

Seit In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes am 1. Juli kam es bis dato zu über 400 Anzeigen wegen Stalkings. 90 % der Opfer von Stalking sind Frauen. Alleine in den letzten 2 Jahren kam es zu über 1000 Anrufen beim Wiener Frauennotruf. Meist handelt es sich bei Stalkern um ehemalige Partner, die die Trennung nicht wahrhaben wollen. Aber selbstverständlich können auch Männer Opfer von Stalking sein. Stalker verfolgen ihre Opfer oft wochen- bis monatelang ohne ihnen jemals tätlich nahe zu kommen. Bisher konnte die Polizei erst einschreiten, wenn der Stalker sein Opfer angegriffen hat. Nun kann allein das Verfolgen bestraft werden. Denn Stalking betrifft nicht nur Hollywood-Stars.

Ohne finanziellen Rückhalt ist jedoch das Einschreiten als Opfer oder Bestalkter sehr riskant und kann schnell in fünfstellige Eurobeträge gehen.

ROLAND Rechtsschutz, seit 1994 als reiner Rechtsschutzversicherer hat sich am österreichischen Markt als Spezialist für innovative Rechtsschutzkonzepte etabliert und hat ein neues Rechtsschutzprodukt am österreichischen Markt geschaffen, das als Ergänzung zum Privat- oder Firmen-Rechtsschutz hierbei rechtlichen Schutz bietet.

Der neue ROLAND Opfer- und Antistalking-Rechtsschutz bietet künftig dem Opfer von Gewaltverbrechen bzw. dem „Bestalkten“ zum einen die Möglichkeit, als Privat- oder Subsidiarankläger gegen den beschuldigten Täter aufzutreten, zum anderen die Möglichkeit , eine einstweilige Verfügung gegen diese Handlung zu beantragen. Darüber hinaus übernimmt ROLAND auch die Kosten eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Verbrechensopfergesetz im Rechtsmittelverfahren.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Mag. Ludwig H. Strobl
Mariannengasse 14, 1090 Wien
Tel.: 01 7187733-0
Fax: 01 7187733-30
Email: roland.info@roland-rechtsschutz.at

Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

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